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Unternehmensberatung · Wien

GmbH gründen in Österreich – wir übernehmen die Gründung

Strategisch. Rechtssicher. Persönlich.

Wir begleiten Gründer und Investoren bei der Firmengründung in Österreich – von Gesellschaftsvertrag und Notar bis Firmenbuch, Gewerbe und Virtual Office in Wien.

Unverbindlich & vertraulich · +43 1 555 01 23

Erstgespräch zur GmbH-Gründung: Beratung zu Gesellschaftsvertrag und Fahrplan

Leistungen

Leistungen, die Vertrauen schaffen

Dieselben Leistungsfelder wie eine spezialisierte Gründungsberatung – mit Fokus auf Umsetzung, nicht auf Checklisten.

Firmengründung Österreich

Rechtssichere GmbH-Gründung inkl. Struktur, Behördenkoordination und Geschäftsadresse.

Mehr zur Gründung

Virtual Office Wien

Ladungsfähige Geschäftsadresse im Zentrum – flexibel und für die Eintragung geeignet.

Adresse anfragen

Behörden & Gewerbe

Firmenbuch, Finanzamt und Gewerbeanmeldung in der richtigen Reihenfolge.

Prozess ansehen

Steuerliche Abstimmung

Schnittstelle zu Steuerberater, Körperschaftsteuer und Startstruktur – ohne Standardpaket.

Details lesen
1Ansprechpartner bis zur Eintragung
5klare Schritte im Gründungsprozess
10.000Euro Mindeststammkapital
1010Wien · Opernring 1

Ablauf

Unser Beratungsprozess

Von der ersten Strukturentscheidung bis zur operativen Gesellschaft.

01Erstgespräch
02Strukturierung
03Dokumentation
04Umsetzung
05Begleitung

Warum wir

Umsetzung statt Portal-Formular

Sie behalten die Entscheidung über Firma, Gesellschafter und Geschäftsführer. Wir halten Reihenfolge, Unterlagen und Termine – Notar, Bank, Firmenbuch und Gewerbe.

  • Internationale Gründer und Investoren
  • Österreich-rechtskonforme Abläufe
  • Keine Standardpakete „von der Stange“
  • Persönliche Betreuung bis nach der Eintragung
Unterlagen für Notar und Firmenbuch: unterzeichneter Gesellschaftsvertrag und Bankbestätigung

Sie wollen gründen, nicht Wochen mit Formularen verlieren. Wir verkaufen die Durchführung der Firmengründung in Österreich: Gesellschaftsvertrag, Notar, Bank, Eintragung ins Firmenbuch, Gewerbeanmeldung und bei Bedarf Virtual Office in Wien. Sie entscheiden über Firma und Gesellschafter – wir halten Unterlagen und Termine.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist eine Kapitalgesellschaft und als solche eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet: Die GmbH kann eigene Rechte erwerben. Das Unternehmen kann Verbindlichkeiten eingehen. Eine GmbH kann sowohl klagen als auch geklagt werden. Als Kapitalgesellschaft gründet die GmbH auf einem Stammkapital. Dieses besteht aus den einzelnen Geschäftsanteilen in Form der Stammeinlagen der Gesellschafter: Die einzelnen Gesellschafter haften nicht persönlich und nur begrenzt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft – daher „mit beschränkter Haftung“. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet wiederum grundsätzlich nur diese selbst. Im Unterschied zu Personengesellschaften (z. B. OG, KG) kann die GmbH auch nur durch eine einzelne Person errichtet werden und entsteht erst durch die Eintragung ins Firmenbuch .

GmbH gründen als Rechtsform – was Sie davon haben

Beteiligungen lassen sich in der GmbH meist leichter übertragen als in vielen Personengesellschaften. Ein-Personen-GmbH oder mehrere Gesellschafter – beides ist möglich. Der Notariatsakt kostet, prüft aber den Gesellschaftsvertrag mit. FlexKapG erklären wir, wenn Mitarbeiterbeteiligungen zählen; wir verkaufen kein Standardpaket „um jeden Preis“.

Vorteile der GmbH-Gründung im Überblick

Stammkapital der GmbH: 10.000 Euro und Gründungsprivileg

Das durch die Gesellschafter oder bei einer Ein-Personen-GmbH den alleinigen Gesellschafter aufzubringende Stammkapital muss seit 2024 durch die neuen Bestimmungen im Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG) in Summe nurmehr 10.000 Euro betragen: Davon ist die Hälfte in Höhe von 5.000 Euro bei der Gründung bar einzuzahlen – ausgenommen davon sind nur Sonderfälle, wie beispielsweise die Umgründung zur Fortführung eines mindestens seit fünf Jahren bestehenden Unternehmens. Im Zuge der Gründung einer GmbH bestand bis Ende 2023 auch die Möglichkeit der Gründungsprivilegierung, welche durch die Gesellschafter festgelegt und in Anspruch genommen werden kann: Dabei reduziert sich die vorgeschriebene Mindestsumme der Stammeinlage. Die gründungsprivilegierte Stammeinlage musste mindestens 10.000 Euro betragen. Auch davon muss die Hälfte, also 5.000 Euro, bei Gründung bar eingezahlt werden. Durch die generelle Absenkung des GmbH-Stammkapitals entfällt das Gründungsprivileg für die GmbH, da diese Regelung genau den nunmehr generell gültigen Gründungsbestimmungen und -anforderungen entspricht. Zu beachten: Sacheinlagen für das Stammkapital sind nicht zulässig!

PositionBetrag / Satz
Mindeststammkapital seit 202410.000 Euro
Davon bar einzuzahlen5.000 Euro
Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung27,5 %

Gründungskosten und Bareinzahlung

Notar, Gerichtsgebühren, Bank und unsere Begleitung rechnen wir im Erstgespräch als Bandbreite. Die frühere Bezeichnung „GmbH Light“ meint historisch dasselbe Niveau wie der heutige Regelfall.

Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführer bei der GmbH-Gründung

Der Gesellschaftsvertrag enthält die Satzung der GmbH. Folgende Inhalte müssen unbedingt enthalten sein: Firma und Sitz der GmbH Gegenstand des Unternehmens Höhe des Stammkapitals Betrag der von den einzelnen Gesellschaftern übernommenen Stammeinlagen Noch vor Anmeldung zur Eintragung ins Firmenbuch müssen die Organe der GmbH bestellt werden. Das sind die Geschäftsführer und – soweit gesetzlich oder satzungsmäßig vorgeschrieben – der Aufsichtsrat. Die Mindesteinlage bringen Sie vor der Anmeldung auf das Gesellschaftskonto – bar eingezahlt gemäß den aktuellen Regeln zum Stammkapital.

Vereinfachte Gründung einer GmbH

Eine GmbH kann ohne Notar mittels Bürgerkarte oder Handysignatur über das Unternehmerserviceportal ( www.usp.gv.at ) registriert und gegründet werden. Eine physische Identifizierung des Gründers ist weiterhin notwendig. Diese Aufgabe wird die Bank übernehmen, bei der nach Kontoeröffnung die Stammeinlage einbezahlt wird. Das Kreditinstitut führt durch Vorlage eines Ausweises eine Identitätsfeststellung durch. Ebenso muss der Gründer eine Musterzeichnung vor der Bank leisten. Die Bank übermittelt anschließend die Unterlagen samt Bankbestätigung an das zuständige Firmenbuchgericht. Das Gründungsprivileg (Stammeinlage iHv. € 10.000,– worauf lediglich € 5.000,– bar einzuzahlen sind) bleibt auch bei vereinfachter Gründung aufrecht. Die Errichtungserklärung darf nur den gesetzlichen Mindestinhalt (Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals und Betrag der Stammeinlage) beinhalten. Der Ersatz der Gründungskosten darf nur bis zu einem Höchstbetrag von € 500,– vereinbart werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass aufgrund der schnelleren und günstigeren GmbH-Gründung keine rechtliche Beratung durch einen Juristen stattfindet. Wichtige Fragen betreffend eventueller Haftungsrisiken u.ä. werden im Zuge der vereinfachten Gründung nicht geklärt!

Genau diese Lücke – fehlende Klärung von Haftung und Steuerpflicht – schließen wir im klassischen Weg. USP-Gründung GmbH bleibt Option für passende Fälle; viele internationale Mandanten buchen uns trotzdem, weil Korrekturen später teurer sind als eine saubere Erststruktur.

  1. Kick-off und Fahrplan: Rechtsform, Gesellschafter, Geschäftsführer, Adresse
  2. Gesellschaftsvertrag, Notariatsakt, Bestellung der Geschäftsführung
  3. Konto, Einzahlung der Stammeinlage, Identitätsfeststellung, Bankbestätigung
  4. Anmeldung und Eintragung beim Firmenbuchgericht (Wien: Handelsgericht Wien)
  5. Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Übergabe an Steuerberater und Buchhaltung

Unterlagen für Notar und Firmenbuch: unterzeichneter Gesellschaftsvertrag und Bankbestätigung

Eintragung ins Firmenbuch der GmbH

Der Antrag muss von den Geschäftsführern unterschrieben werden und enthält Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsanschrift, Gesellschafter mit Einlagen, Geschäftsführer und Vertretungsbefugnis. Beilagen: notarielle Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags, Liste der Gesellschafter, Bankbestätigung, beglaubigte Musterzeichnung. Das Firmenbuchgericht prüft Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit.

Firmenbuch: Unterlagen für die Eintragung

Fehlt eine Beilage, verzögert sich die Eintragung. Wir prüfen die Mappe vor dem Notartermin – das ist der Service, den Sie buchen.

Gewerbe und Gewerbeanmeldung nach GmbH gründen

Wenn die GmbH gewerblich tätig ist, ist dafür ein Gewerbeschein erforderlich. Die Gewerbeberechtigung muss auf die GmbH lauten. Aus diesem Grund kann die Anmeldung des Gewerbes erst nach Eintragung im Firmenbuch erfolgen. Dann erst ist der für die Gewerbeanmeldung notwendige Firmenbuchauszug verfügbar. Für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung muss bei der Gewerbebehörde ein gewerberechtlicher Geschäftsführer namhaft gemacht werden. Dieser muss neben den allgemeinen persönlichen Voraussetzungen auch die Voraussetzungen für die Erlangung der jeweiligen Gewerbeberechtigung erfüllen. Darüber hinaus muss sein Wohnsitz im Inland sein. Erfüllt der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer nicht diese Voraussetzungen, kann ein bei der Gebietskrankenkasse angemeldeter Dienstnehmer als gewerberechtlicher Geschäftsführer eingesetzt werden. Dieser muss aber mindestens die halbe wöchentliche Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigt sein.

Wir setzen die Reihenfolge mit Wirtschaftskammer und Behörde, sobald der Firmenbuchauszug da ist.

Steuerberater, Finanzamt und steuerlich korrekter Start

Nach der Eintragung folgt die steuerliche Erfassung beim zuständigen Finanzamt. Rechnungen kann die GmbH selbst schreiben; Jahresabschluss und laufende Steuerpflicht gehören zum Steuerberater. Die österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung folgt österreichischem Recht – nicht der GmbH in Deutschland und nicht einer britischen Kapitalgesellschaft (Limited).

Steuerrecht und Finanzamt der GmbH

Eine GmbH ist ein eigenes Steuersubjekt – die Gründung einer GmbH kann daher auch steuerliche Vorteile bringen: So beträgt der Steuersatz auf Gewinne 25 % Körperschaftsteuer (KÖSt) , dieser Steuersatz gilt seit dem Jahr 2005. Im Vergleich zu Personengesellschaften kann das ein Vorteil sein, da deren Gewinn auf die Gesellschafter verteilt und von diesen, soweit sie natürliche Personen sind, der Einkommensteuer unterworfen sowie in sieben Tarifstufen je nach Einkommenshöhe gestaffelt von 0 % bis 55 % besteuert wird. Daraus ergibt sich für die GmbH ein möglicher Vorteil bei der Steuerbelastung im Vergleich zur Einkommensteuer beim Einzelunternehmen : Im Falle einer anteiligen Ausschüttung von Bilanzgewinn der GmbH an deren Gesellschafter ist vom Gewinn nach Körperschaftsteuer noch die Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % zu entrichten, sodass es zu einer effektiven Steuerbelastung in Höhe von 45,625 % kommt. Demgegenüber unterliegt die Besteuerung des Gewinns bei natürlichen Personen im Rahmen ihres Einzelunternehmens dem progressiven Einkommensteuertarif von bis zu 55 %. Das heißt: Die Gesamtsteuerbelastung der GmbH liegt potenziell etwas unter dem Grenzsteuersatz von 55 % für Einkommen zwischen 60.000 Euro und 90.000 Euro. Alle vor dem 1.7.2013 errichteten GmbHs haben eine Mindestkörperschaftsteuer in Höhe von 5 % des Stammkapitals zu abzuführen, also mindestens 1.750 Euro. Für alle nach dem 30.6.2013 gegründeten GmbHs beträgt die Mindestkörperschaftsteuer in den ersten fünf Jahren 500 Euro pro Jahr sowie für die folgenden fünf Jahre 1.000 Euro pro Jahr. Die Mindestkörperschaftsteuer ist jedenfalls zu bezahlen – auch dann, wenn die Gesellschaft keine oder nur geringe Gewinne macht. Von den Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter wiederum ist die Einbehaltung einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 % vorgeschrieben, welche an das Finanzamt abzuführen ist. Weitere Steueraspekte der GmbH: Ein lohnsteuerlich anzuerkennendes Dienstverhältnis eines Gesellschafters kann nur mit einer Kapitalgesellschaft eingegangen werden, wenn die Beteiligung maximal 25 % beträgt. In diesem Fall ist zwar die begünstigte Besteuerung der Sonderzahlungen mit 6 % möglich, aber es sind die wesentlich teureren SV-Beiträge nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zu zahlen. Für geschäftsführende Gesellschafter ist es daher im Regelfall günstiger, eine Beteiligung an der Gesellschaft in Höhe von mehr als 50 % einzugehen und auf ein lohnsteuerliches Dienstverhältnis zu verzichten: Dadurch wird die günstigere Versicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) erreicht. Daraus ergibt sich als weiterer Vorteil, dass eine klare Mehrheit bei Entscheidungen im Betrieb gewährleistet werden kann. Bilanzgewinne dürfen nur an Gesellschafter einer GmbH ausgeschüttet werden: Die Verteilung des Bilanzgewinns erfolgt mangels anderer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag im Verhältnis der eingezahlten Stammeinlagen. Verluste sind grundsätzlich von der Gesellschaft zu tragen: Deshalb besteht keine Nachschusspflicht, außer eine solche wurde im Gesellschaftsvertrag vereinbart und geregelt.

Die bloße Gesellschafterstellung führt noch zu keiner Sozialversicherungspflicht. Wenn ein Gesellschafter gleichzeitig als Geschäftsführer der GmbH tätig ist, sind zwei Fälle zu unterscheiden: Bei einer Beteiligung bis zu 25 % besteht ASVG-Versicherungspflicht (Versicherungspflicht nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz), andernfalls grundsätzlich GSVG-Versicherungspflicht (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft).

Den grundlegenden Vorteilen stehen aber auch potenzielle Nachteile gegenüber: In steuerlicher Hinsicht ist bei einer GmbH zu bedenken, dass zunächst die Gewinne der GmbH an sich über die Körperschaftsteuer (KÖSt) und dann die Gewinnentnahmen der Gesellschafter anhand der Kapitalertragsteuer (KESt) besteuert werden. Potenziell kann das im Gegensatz zur vorhergehend skizzierten Möglichkeit des Steuervorteils auch dazu führen, dass die Gesamtsteuerlast auf entnommene Gewinne unter Umständen höher ist als bei einem Einzelunternehmer, der Einkommensteuer entrichtet. Sozialversicherungs- und gewerberechtliche Aspekte können bei der Wahl der optimalen Rechtsform für ein Unternehmen eine Rolle spielen. Es wird daher jedenfalls empfohlen, vor der Gründung einer GmbH eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen und damit auch die potenziellen Nachteile zu durchleuchten.

Jede GmbH ist durch die Bestimmungen im Unternehmensgesetzbuch (UGB) zur Bilanzierung und zur Gewinnermittlung anhand der Doppelten Buchhaltung verpflichtet. In Sachen Buchhaltung ist der Aufwand bei einer GmbH daher höher, als beispielsweise anhand der bei Einzelunternehmern meist ausreichenden Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) .

Versicherung und Kollektivvertrag klären wir fallbezogen mit Ihrem Berater. Für die Geschäftsführung zählen Sorgfalt und Vertretung nach außen im Alltag – nicht nur der Text auf dem Papier.

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